Herzoglich Arenbergsches Archiv im Stadtarchiv Recklinghausen

Mit dem Frieden von Lunbville 1801 wurde das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten; damit gingen auch die ganzen dort gelegenen Besitzungen des Herzogs Ludwig Engelbert von Arenberg an die Französische Republik verloren. Für diesen Verlust jedoch wurde der Herzog durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 mit dem Münsterschen Amte Meppen und dem bisher kurkölnischen Vest Recklinghausen reich entschädigt.

Auch nach 1811, als das Vest dem Großherzogtum Berg zugeteilt und einige Jahre später auf dem Wiener Kongress Preußen zugesprochen war, verblieben dem Herzog von Arenberg seine Domänen, die Jagd- und verschiedene andere Grundgerechtigkeiten im Vest. Der ununterbrochene Verbleib des alten Domaniums beim Hause Arenberg von 1803 bis in die Gegenwart ermöglicht die ungebrochene Entwicklung einer domanialen Verwaltungsregistratur.

Ein Teil dieser und der ehemals kurkölnische Aktenbestand bilden die Grundlage des heutigen Herzoglich Arenbergschen Archivs im Stadtarchiv Recklinghausen. Noch zweimal, 1946 und 1956, kamen weitere zahlreiche Urkunden und umfangreiche Aktenbestände zur ersten Ablieferung hinzu. Es gibt keinen Ort, keine Bauernschaft, ja wohl kaum einen Hof im alten Vest, über die dieses Archiv nicht mehr oder weniger ausführlich Auskunft geben könnte. Für die Familienforschung ist dieser Bestand eine Quelle von außergewöhnlicher Aussagekraft.

Das Verständnis des Herzogs von Arenberg für die vestische Geschichtsforschung war 1928 für die Gräflich Westerholter Familie Anlass, nun ihrerseits dem Stadtarchiv das Hausarchiv mit seinen umfangreichen Beständen als Leihgabe zur wissenschaftlichen Auswertung zu überlassen.

Die Burgherren von Westerholt waren seit dem 13. Jahrhundert die Gerichtsherren der Freiheit Westerholt. Sie waren belehnt a) vorn Kölner Erzbischof mit Burg und Freiheit Westerholt, b) von der Abtei Werden mit der Hälfte der Freiheit Buer, c) vom Grafen von Kleve bzw. dem brandenburgischen Landesherrn mit drei Fünftel des Dorfes Gladbeck. Sie waren ferner im teils allodialen, teils feudalen Besitze zahlreicher Höfe, Ketten und Ländereien in den Kirchspielen Recklinghausen, Buer, Gladbeck, Datteln und Ahsen.

Durch Kauf, Heirat oder Erbschaft gelangten sie in den Besitz bzw. in Besitzrechte der Häuser Malenburg, Henrichenburg, Sienbeck, Ulenbrock, alle im Vest Recklinghausen, und der Häuser Sythen, Schonebeck, Alst, Hoetmar, Haselünne, Stockum, Fröndenberg und Nesselrode an der Wupper, schließlich noch der Häuser Berge im Vest und Gysenberg in der Mark.

Adresse

Familienverband Wesener e.V.
Johann-Strauß-Straße 19
45657 Recklinghausen
Tel. +49 2361 181288

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